Dr. Landzettel spricht zu ethischen Fragen

Es war ein sehr persönlicher Zugang zum Thema „Ethische Fragen am Ende des Lebens“, den Dr. Hans-Joachim Landzettel gewählt hatte. Der bekannte Darmstädter Kinderarzt, Träger des Bundesverdienstkreuzes, unermüdlicher Kämpfer für die Armen und Ausgestoßenen der Gesellschaft, erzählte viel von eigenen Erfahrungen mit Sterbenden und entwickelte seine ethischen Vorstellungen anhand dieser Erlebnisse.

In einem kurzen Gespräch mit Petra Neumann-Prystaj ging es anschließend um gesellschaftliche Aspekte und Entwicklungen dieses hochaktuellen Themas.

Der 80jährige Mediziner wies darauf hin, dass ethische Reflexion immer dann notwendig werde, wenn wir in einem Dilemma zwischen verschiedenen nicht eindeutigen Möglichkeiten entscheiden müssten. Der Impuls zum guten Handeln sei allen instinktiv angeboren. So löse der Anblick eines Neugeborenen liebevolle Fürsorge aus, der eines sterbenden Menschen wecke in uns Empathie und Hilfsbereitschaft. Das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ sei für Ärzte verbindlich. Ein Menschenleben sei vom Anfang bis zum Ende ein würdevolles Ganzes.

Die Angst vor dem Tod gehöre zum Leben des Menschen. Viele Religionen seien daraus entstanden. Der Glaube an ein Weiterleben im Jenseits sei für viele eine Hilfe und Zuversicht, in der Stunde des Todes jedoch manchmal kein verlässlicher Trost. Ein „guter Tod“ sei für ihn immer dann gegeben, wenn das Zusammenleben vorher funktioniert habe.

Dr. Landzettel erzählte einige erschütternde Geschichten aus seiner Zeit als Kinderarzt, in der er es nicht selten mit sterbenden Kindern und verzweifelten Eltern zu tun hatte. Er berichtete auch über seine Erlebnisse mit kriegsverwundeten Kindern in Afghanistan, die zum Teil schwerste Verletzungen durch Granatsplitter und Verbrennungen erlitten hatten. Dank vieler Spenden konnte er 150 Kinder zur Versorgung nach Deutschland holen. Er bedauerte, dass nur ein winziger Teil der Kriegskosten, die der Westen für Afghanistan bezahlt hatte, für medizinische und humanitäre Zwecke ausgegeben wurde – insgesamt war es nur ein halbes Prozent.

Er betonte, dass jeder Patient ein Recht auf Selbstbestimmung habe, auch der schwerkranke, der einer vorgeschlagenen Behandlung zustimmen, sie aber auch ablehnen könne. Der Wille der Eltern bei einem kranken Kinde habe jedoch Grenzen, wenn es um eine lebensrettende Behandlung des Kindes gehe. Wenn z.B. aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion abgelehnt werde, könne der Arzt sich mit einer richterlichen Entscheidung darüber hinwegsetzen.

Zum Thema aktive Sterbehilfe, das gerade wieder in der aktuellen Diskussion ist, erläuterte Dr. Landzettel, dass es sich dabei um eine gezielte Tötung handele, die in Deutschland verboten sei. In anderen Ländern sei sie bei einer unheilbaren Krankheit am Beginn der Sterbesituation erlaubt.

Die indirekte Sterbehilfe entspreche eher einer Sterbebegleitung. Hier werde die vorzeitige Lebensbeendigung z.B. durch Erhöhung der Schlafmitteldosis in Kauf genommen. Die Passive Sterbehilfe liege dann vor, wenn man bei unheilbarer Krankheit auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichte und damit die Verlängerung des Sterbeprozesses verhindere.

Wir alle, resümierte er abschließend, wünschen uns einen guten Tod. Nach einem erfüllten Leben, wenn wir alle Konflikte gelöst und uns versöhnt haben. Wir wünschen uns in dieser Phase eine liebevolle Zuwendung und hoffen, dass wir vor Schmerzen keine Angst haben müssen. Tröstlich ist da die Vorstellung, dass wir in der letzten Phase Hilfe durch die Palliativmedizin beanspruchen können, die dem Patienten ermöglicht, seine letzte Lebensphase erträglich leben zu können. Zum Schluss appellierte er deshalb an alle, sich dafür einzusetzen, dass die Leistungen der Palliativmedizin gerecht honoriert würden und die Entwicklung dieser medizinischen Richtung von allen unterstützt würde.

Wer sich für den kompletten Vortrag von Dr. Landzettel interessiert, wird gebeten, ihn per Email zu kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

hb