Die allgemeine Sorge über das Thema Pflege ist berechtigt. Der zu erwartende Anstieg von zu pflegenden Personen von einer Million (1995) auf 3,5 Millionen im Jahre 2030, erklärt die öffentliche und zum Teil private Unruhe, die dieses Thema auslöst. Man kann verstehen, dass alle mit der Lösung befassten Stellen von Bundesregierung bis zur Stadtverwaltung nach der Regel verfahren: Ambulant geht vor stationär, also häusliche Pflege vor Heim!

Vor allem der Mangel an Pflegekräften ist Ursache für das heute so gewaltig scheinende Problem.

1995 wurde die Pflegeversicherung vom Gesetzgeber eingeführt. Die Abwicklung für die gesetzliche Pflegeversicherung obliegt den Krankenkassen. Daneben gibt es private Pflegeversicherungen. Die Beiträge liegen (gestaffelt) um 3% des Einkommens.

Eine ab 1. 1. 2017 in Kraft befindliche Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs lenkt eine verschärfte Aufmerksamkeit auf das Thema.

  • Vor der Reform galt eine Trennung bei der Eingruppierung zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen, was die Demenzerkrankten benachteiligte. Infolge der bekannten Zunahme dieser Erkrankungen, wird mit dieser Änderung eine begrüßenswerte Gleichstellung für viele Patienten erreicht.
  • Bisher wurde der Pflegebedarf in Minuten gemessen. Künftig sollen die Pflegetätigkeiten nach dem individuellen Bedarf und je nach Grad der Unselbständigkeit des Patienten gerechter bemessen werden. Entfällt der Zeitdruck, kann der Pflegedienst mit weniger Stress die Qualität der Pflege erhöhen.
  • Die neu auf 5 Stufen geregelten Kriterien zur Festlegung des Pflegegrades richten sich nach den individuellen Fähigkeiten der Selbstversorgung des Patienten in punkto: Mobilität, körperliche und psychische Beschwerdefreiheit und die eigene Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens. Unabhängig vom Alter sind auch Menschen unterhaltsberechtigt, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.

Von den rd. 70 Mio. gesetzlich Versicherten werden derzeit 780.000 stationär behandelt und etwas über 2 Mio. zu Hause gepflegt. Die jeweilige Entscheidung trifft der Pflegebedürftige bzw. richtet sich nach seiner privaten Situation. Der Umfang der ehrenamtlichen Pflegeleistungen ist nicht bezifferbar. Ehefrauen, Partner und Freunde leisten umfangreiche Dienste. Verwandte in gerader Linie können zur Übernahme der Pflegekosten herangezogen werden. Die Beschäftigung einer nicht qualifizierten Pflegekraft aus dem osteuropäischen Ausland ist ebenso geregelt wie die Tätigkeiten, die eine solche Hilfskraft am Patienten ausführen darf und welche nicht. Die Leistungen für den Pflegeaufwand werden nur auf das Konto des Pflegebedürftigen angewiesen.

Mit großem Nachdruck riet unser Referent, Thomas Rohr, vom Beratungsdienst ‚Geld und Haushalt’ der Sparkassenfinanzgruppe, als wichtige Teile der Pflegevorsorge eine Kontovollmacht, und eine Pflegevorsorgevollmacht zu erteilen. Beim Abfassen einer Patientenverfügung sowie bei Beurteilung medizinischer Fragen soll der Hausarzt mit einbezogen werden. Unterstützung und Hilfe leisten in Darmstadt auch der städtische Pflegestützpunkt: 06151 / 66 99631 oder die Compass Pflegeberatung: 0800 / 101 88 00.

Walter Schwebel