Vortrag über die Aufgaben von Hospizdienstmitarbeitern

12 Jahre lang hat sich Hans-Jürgen Meyendorf ehrenamtlich im Hospizdienst der Malteser in Darmstadt engagiert, hat Sterbende begleitet und ihre Angehörigen getröstet. In einem eindrucksvollen Vortrag für die Mitglieder der Akademie 55plus berichtete er über seine Erfahrungen.

Auf dem Tisch vor ihm lag ein Stapel Bücher mit dem Titel „Begleiten auf der letzten Wegstrecke des Lebens“. Der Referent berichtet dort über seine Erlebnisse mit den Menschen, deren Begleiter er bis zum Ende war.

Wobei er eines gleich klarstellt: Als überzeugter Christ ist er niemals ein „Sterbehelfer“ der entsprechende Medikamente verabreicht. Obwohl das Verfassungsgericht die aktive Sterbehilfe inzwischen als legal anerkannt habe, könne er dies nicht mit seinem Glauben vereinbaren und halte es auch für falsch.Meyendorf war im ambulanten Hospizdienst tätig, das heißt, er besuchte schwerkranke Patienten, die zu Hause oder in Pflegeheimen betreut wurden. Er ist überzeugt, dass es für Menschen kurz vor ihrem Tod zwei gute Betreuungsarten gibt: die beste sei diejenige von lieben, vertrauten Menschen, also Kinder, Freunde oder Nachbarn. Die zweitbeste seien die Ehrenamtlichen vom Hospizdienst, die immer wichtiger würden, da Familienangehörige oft weit weg wohnten oder sich auseinander gelebt hätten.

Was muss ich eigentlich als Hospizhelfer tun?“ Diese Frage wird immer wieder gestellt. Die Antwort des Referenten: Da sein und Zeit schenken. Man müsse sogar lernen, dass es manchmal wichtig sei, nichts zu tun. Man müsse zuhören können – ohne zu kommentieren. Keinen Ratschlag geben, auch keinen guten – auch das könne passieren. „Soll ich als Hospizhelfer mit dem Sterbenden beten?“ Auch diese Frage werde oft gestellt. Die Antwort ist nicht einfach. Der

Hospizdienst hat keinen missionarischen Auftrag, es geht nicht ums Bekehren. Wenn der Patient es jedoch wünscht, könne man auch ein Vaterunser mit ihm beten; man solle es jedoch nicht von sich aus anbieten. Was man jedoch immer anbieten könne, sei die Hand zu halten. Man könne ganz vorsichtig zunächst die eigene Hand neben die des Sterbenden legen.

Wie wird man Hospizhelfer? Nicht jeder sei geeignet, so der Referent. Verbindlich für alle Bewerber ist ein Vorbereitungsdienst von 100 Stunden, von denen ein Fünftel im „Praktikum“ abgeleistet werde. Danach müssen die Interessenten entscheiden, ob dieser Dienst sich für sie richtig anfühlt. Und auch danach wird niemand allein gelassen, denn alle Betroffenen unterziehen sich regelmäßig einer Supervision. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Welche Erfahrungen waren für ihn besonders prägend? Zu Beginn, so der Referent, hatte er einen falschen Ehrgeiz und wollte unbedingt bis zum letzten Atemzug an der Seite des Sterbenden sein. Bei zwei Menschen sei es aber passiert, dass sie – erst nachdem er nach draußen gegangen sei und sie losgelassen habe- gestorben sind.
Manchmal sei er von einem Schwerkranken gefragt worden, ob er sich noch einer Chemo unterziehen solle. In diesem Fall sei es wichtig, dass der Patient die Entscheidung selbst treffe.

Wann stellt man die Zuführung von Nahrung oder Flüssigkeit ab?
Hier weist Meyendorf auf die Wichtigkeit einer Patientenverfügung hin, die man möglichst frühzeitig verfassen solle.
Aus Erfahrung rät er dazu, unbedingt eine – längere - Pause zu machen, wenn eine Sterbebegleitung abgeschlossen ist. Ein weiterer Tipp: Immer nur eine Person auf dem letzten Weg zu begleiten. Und ganz wichtig: Sich nicht mit dem Schicksal der sterbenden Person identifizieren!

Bericht: Heidrun Bleek